Abfallwirtschaftliche Förderungen
Förderrichtlinie des Landes Steiermark für die Abfall- und Ressourcenwirtschaft
Ziel der Förderungen ist die Umsetzung der Ziele und Grundsätze (Abfallhierarchie) der Abfallwirtschaft im Sinne des Vorsorgeprinzips und der Nachhaltigkeit gemäß § 1 AWG
2002 bzw. gleichlautend § 1 StAWG 2002. Mit dieser Förderrichtlinie wird insbesondere die Erreichung der Ziele gemäß Landes- Abfallwirtschaftsplan Steiermark in der jeweils geltenden Fassung verfolgt.
Gefördert werden Projekte zur Umsetzung der Kreislaufwirtschaft, Maßnahmen zur einschlägigen Aus- und Weiterbildung von Personen, die im Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft tätig sind.
Die Tätigkeit der Abfall- und Umweltberatung durch Abfallwirtschaftsverbände und Maßnahmen zur Abfallvermeidung.
Die Richtlinie wurde von der Steiermärkischen Landesregierung am 27.6.2024 einstimmig beschlossen.
Zur Richtlinie mit Erläuterungen
Für Rückfragen: abfallwirtschaft@stmk.gv.at bzw. Tel.: +43 (316) 877-4323