Der Abfallbeauftragte im Betrieb
Grundlagen und Aufgaben
Der betriebliche Abfallbeauftragte:
In Betrieben mit mehr als 100 ArbeitnehmerInnen ist ein fachlich qualifizierter Abfallbeauftragter zu bestellen. Die Bestellung oder Abberufung des Abfallbeauftragten ist der Bezirkshauptmannschaft bzw. in Städten mit eigenem Statut dem Magistrat unverzüglich zu melden.
- Merkblatt: Abfallbeauftragte
- Formular: Meldung Abfallbeauftragte
Das Abfallwirtschaftskonzept (AWK):
Betreiber von Anlagen mit mehr als 20 MitarbeiterInnen sind verpflichtet, ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen und der Behörde auf Verlangen vorzulegen.
Basis dafür sind:
- Art. 1 § 10 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002, BGBl. I Nr. 102/2002) bzw.
Betreiber von Betriebsanlagen gem. § 376 Abs. 11 (3) Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994, BGBl. I Nr. 314/1994) - Leitfaden zur Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes (BMK) - [ PDF]
- Leitfaden zur Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes (WKO)
- Verschiedene AWK-Vorlagen unter wko.at
- AWK Plus - der Einsatz als betriebliches Controllinginstrument
Abteilung 14 - Wirtschaftsinitiative Nachhaltige Steiermark - WIN