Thermische Abfallbehandlung
Abgrenzung "Thermische Verwertung" und "Thermische Behandlung"
Abfallrechtliche Sicht
Rechtlich gesehen sind die thermische Abfallverwertung und die thermische Abfallbehandlung unterschiedliche Vorgangsweisen.
Im Falle der thermischen Verwertung können Abfälle aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben ohne Einschränkung frei wie Waren quer durch Europa transportiert und verwertet werden.
Abfälle, die hingegen einer thermischen Abfallbehandlung zuzuführen sind, sollen nach Möglichkeit von den Mitgliedstaaten der EU jeweils eigenständig unter Umgehung langer Transportwege in den nächst gelegenen geeigneten Anlagen entsorgt werden (Prinzip der Nähe und Prinzip der Entsorgungsautarkie). Zu entsorgende Abfälle dürfen innerhalb der Mitgliedstaaten der EU nur mit nationalstaatlichen Bewilligungen (Notifikationsverfahren) verbracht werden.
Unterscheidung: thermische Verwertung / thermische Behandlung
Bei der thermischen Verwertung steht die Energiegewinnung sowie Energienutzung definierter Stoffe oder Stoffgruppen im Vordergrund (unmittelbarer Einsatz der Abfälle als Ersatz konventioneller Brennstoffe, wobei die stoffliche Zerstörung oder Fixierung von Schadstoffen eine untergeordnete Rolle spielt).
Demgegenüber ist eine thermische Behandlung (Abfallverbrennungsanlage) darauf ausgerichtet, die Endlagerungsfähigkeit von Abfällen sicherzustellen und eine Mengen- oder Massenreduktion sowie den Abbau der organischen Substanzen zu erreichen. Abfallverbrennungsanlagen sind in Richtung einer Schadstoffreduktion bzw. Immobilisation optimiert; lediglich der verbleibende Rest an Energie kann für die Nutzung herangezogen werden. Diese Energienutzung stellt einen günstigen Nebeneffekt dar.
Weiterführende Informationen:
- Thermische Abfallbehandlung
- Begriffsdefinitionen
- Schadstoffe und Schadstoffsenke
- Brennwert / Heizwert
- Abgrenzung "Thermische Verwertung" und "Thermische Behandlung"
DI Erich Gungl, A14 - Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit, Tel.: (0316) 877-4328
Letzte Aktualisierung am 5. November 2012