Klärschlammvererdung - Sonderband
Abschlussbericht zur Klärschlammvererdung mit Schilf in der Steiermark
Zusammenfassung und Ergebnisse
Klärschlamm aus Abwasserreinigungsanlagen ist Abfall und muss dementsprechend einer ordnungsgemäßen Verwertung oder Entsorgung zugeführt werden. Insbesondere für kleine Kläranlagen in ländlichen Gebieten bzw. im Streusiedlungsbereich stellt die für die nachfolgende Behandlung erforderliche Entwässerung und Stabilisierung des anfallenden Klärschlamms häufig eine schwierige Aufgabe dar. Als kostengünstiges, effizientes und ökologisch sinnvolles Verfahren zur Entwässerung, Stabilisierung und Volumenreduzierung bietet sich hier die sogenannte Klärschlammvererdung in zumeist mit Schilf bepflanzten Becken an.
Für den routinemäßigen Einsatz der Klärschlammvererdung in der Steiermark wurden von Seiten der Joanneum Research Forschungsges.m.b.H. im Auftrag der Steiermärkischen Landesregierung (Fachabteilungen 19A und 19D) über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren Untersuchungen an Pilotprojekten durchgeführt, die dazu führten, dass die Klärschlammvererdung mit Schilf heute einen wichtigen Teil der kleinräumigen Klärschlammbehandlung darstellt: rund 2% der kommunalen Klärschlammmengen werden einer Vererdung zugeführt (Stand 2006).
Der vorliegende Bericht stellt Grundlagen für die Planung, den Bau und den Betrieb von Klärschlammvererdungsanlagen in unterschiedlichen Einsatzbereichen dar. Die Klärschlammvererdung bringt eine Volumenreduzierung, Entwässerung und Stabilisierung des Schlammes ohne zusätzlichen Energieaufwand. Das Endprodukt ist ein relativ stabiles erdähnliches Material, das gut lager- und transportfähig ist. Für den Kläranlagenbetreiber bietet sich außerdem der Vorteil, dass er nur einmal in 5 - 10 Jahren den Schlamm nach der Räumung aus den Vererdungsbecken verwerten bzw. entsorgen muss.
Durch die Vererdung verliert der Klärschlamm seine Abfalleigenschaft nicht, und der erhaltene entwässerte Klärschlamm kann prinzipiell denselben Verwertungs- bzw. Entsorgungswegen unterzogen werden wie andere stabilisierter und entwässerter Klärschlämme.
Eine der Vererdung nachfolgende landwirtschaftliche Verwertung hat gemäß den Bestimmungen des Steiermärkischen landwirtschaftlichen Bodenschutzgesetzes (LGBl. Nr. 66/1987 i.d.g.F.) und der Steiermärkischen Klärschlammverordnung 2007 (LGBl. Nr. 89/2007 i.d.g.F.) zu erfolgen. (Nähere Informationen über die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm sind am Agrarserver des Landes Steiermark verfügbar.
Eine weitere Möglichkeit zur stofflichen Verwertung des vererdeten Klärschlamms ist die Kompostierung gemäß Kompostverordnung. Dabei kann, je nach Qualität des eingesetzten Klärschlamms, das Produkt Qualitätsklärschlammkompost oder Kompost gemäß Kompostverordnung erzeugt werden (Abfallende).
Zur missverständlichen Formulierung im vorliegenden Bericht bezüglich Verwertung des vererdeten Klärschlamms im sogenannten Landschaftsbau wird darauf hingewiesen, dass die Aufbringung von Klärschlamm auf dem Boden ausschließlich auf landwirtschaftlich genutzten oder nutzbaren Flächen nach Maßgabe eines Aufbringungszeugnisses gemäß Steiermärkischem landwirtschaftlichen Bodenschutzgesetz und Steiermärkischer Klärschlammverordnung 2007 zulässig ist. Auf allen anderen Flächen ist eine Ablagerung von Klärschlamm nicht zulässig! Eine Verwertung im Landschaftsbau kann daher nach derzeit gültiger Rechtslage nur in Form von Kompost oder Qualitätsklärschlammkompost gemäß Kompostverordnung erfolgen.