Abfallsammlung - Restmüll
Entsprechend den Vorgaben des § 7 Abs. 4 und Abs. 5 StAWG 2004 erfolgt die Sammlung der gemischten Siedlungsabfälle (Restmüll) durch die Gemeinden mit eigenen Sammelfahrzeugen oder über Beauftragung privater Sammelunternehmen im Holsystem in genormten Behältern oder mit Säcken. In vielen Gemeinden sind die Behältergrößen oder die Sackanzahl entsprechend den Haushaltsgrößen variabel festgelegt. Die Abfuhrintervalle sind an die regionalen Erfordernisse angepasst.
Von den insgesamt 542 Gemeinden in der Steiermark haben 524 Gemeinden die Sammlung von gemischten Siedlungsabfällen (Restmüll) privaten Entsorgungsbetrieben übertragen. In 16 Gemeinden erfolgt die Sammlung durch kommunale Betriebe und in 2 Gemeinden werden diese Aufgaben im Rahmen eines Private-Public-Partnership (PPP-Modells) erfüllt. Demnach ergibt sich ein Verhältnis von 3% selbstentsorgenden Gemeinden zu 97%, die privat entsorgen lassen, siehe Abbildung.