Abfallbehandlung - Restmüllstrom ab 1. Jänner 2004
Seit dem 1.1.2004 ist die direkte Ablagerung unvorbehandelter Abfälle in der Steiermark nicht mehr zulässig. Aus diesem Grunde wurden in der Steiermark zeitgerecht Überlegungen angestellt, auf welche Weise bzw. mit welchen technischen Konzepten den Vorgaben der Deponieverordnung entsprochen werden soll (Studie „Restabfallsplitting“, Schriftenreihe der FA19D, Band 9, Mai 1999 und Studie „Abfallwirtschaftsmodell Steiermark 2004“).
Aufgrund der bereits in der Steiermark vorhandenen Infrastruktur zur Abfallbehandlung wurde die Umsetzung eines flächendeckenden Konzeptes zur mechanisch-biologischen Restabfallbehandlung (MBA) verfolgt.
In Zusammenarbeit der öffentlichen mit der privaten Entsorgungswirtschaft wurden vor Wirksamwerden der letzten Anpassungsfrist der Deponieverordnung zeitgerecht die für eine rechtskonforme Abfallbehandlung erforderlichen Abfallbehandlungsanlagen projektiert, genehmigt und in Betrieb genommen. Die private Entsorgungswirtschaft hat dabei einen wesentlichen Beitrag zur Entsorgungssicherheit ab dem Jahr 2004 geleistet und in die Errichtung bzw. Adaptierung von Splittinganlagen, biologischen und thermischen Behandlungsanlagen insgesamt rd. 130 Mio. € investiert.
Seit Jänner 2004 werden ca. 64% der gemischten Siedlungsabfälle aus der kommunalen Sammlung (Restmüll) einer mechanischen Aufbereitung („Splitting“) zugeführt. Die dabei entstehenden Abfallfraktionen werden zu 57% biologisch behandelt, zu 3% stofflich und zu 39% thermisch verwertet. Die restlichen 36% aus der kommunalen Sammlung werden in mechanisch-biologischen Anlagen behandelt, wobei das Output-Material danach stofflich (4%) oder thermisch (57%) verwertet bzw. auf Massenabfalldeponien (39%) deponiert wird (Abbildung 19). Einer stofflichen Verwertung werden derzeit insbesondere die Fraktionen Fe- und Ne-Schrott, div. Kunststoffe (PET, PE, etc.), Altholz, sowie Verpackungsglas zugeführt. Rotteverluste, die im Zuge der biologischen Behandlung auftreten, wurden in Abbildung 18 und 19 nicht berücksichtigt.