Abfallbehandlung - Restmüllstrom bis 31. Dezember 2003
Bis 31. Dezember 2003 konnte in der Steiermark Restmüll ohne Vorbehandlung direkt auf Massenabfalldeponien abgelagert werden.
Gegen Ende der 70er Jahre wurden sogenannte Müllkompostieranlagen bzw. Müllhygienisierungsanlagen an den Standorten Aich-Assach (AWV Schladming), Liezen (AWV Liezen), Frojach-Katsch (AWV Murau) und Allerheiligen (AWV Mürzverband) errichtet. Das ursprüngliche Ziel dieser Anlagen war teilweise die gemeinsame Behandlung von Hausmüll und Klärschlamm und die Herstellung eines verwertbaren hygienisierten Müllkompostes und einer biologisch stabilisierten Deponiefraktion.
Im Bereich der Stadt Graz wurde nach Schließung der Mülldeponie Köglerweg im Jahr 1985 die Müllsortieranlage in der Sturzgasse in Betrieb genommen, die aus dem Grazer Hausmüll u.a. eine heizwertreiche Abfallfraktion und eine Deponiefraktion gewann. In Ermangelung nachgeschalteter Behandlungs- bzw. Verwertungsanlagen wurden die Siedlungsabfälle der Stadt Graz bis Ende 2003 im wesentlichen deponiert.
Durch die vier obersteirischen Müll-Klärschlamm-Kompostieranlagen wurden bereits vor dem Wirksamwerden der Deponieverordnung mit 01.01.2004 rund 25% der gemischten steirischen Siedlungsabfälle aus der kommunalen Sammlung (Restmüll) einer mechanisch-biologischen Abfallbehandlung zugeführt und ein stabilisierter Verarbeitungsrückstand auf Massenabfalldeponien abgelagert.
Die restlichen 75% wurden direkt zur Deponierung übergeben (Abbildung 18).