Massenabfalldeponien
Deponierung ablagerungsfähiger Behandlungsreste
Seit dem 1. Juli 2009 dürfen Rückstände aus thermischen Prozessen (aus Verbrennungsanlagen, u.a.) gemäß Deponieverordnung 2008 nicht mehr in Massenabfallkompartimenten abgelagert werden.
Dies war der Anlass, dass die Betreiber von Massenabfalldeponien ihr bisher genehmigtes Deponievolumen großteils zu Baurestmassen- und Reststoffdeponiekompartimenten umwidmen ließen. Der Deponiestandort Bad Aussee wird seit diesem Zeitpunkt ausschließlich als Reststoffdeponie geführt. Mit diesen Maßnahmen wurden in den letzten Jahren die Deponiekapazitäten von Massenabfalldeponien drastisch reduziert und zugleich die Reststoffdeponiekapazitäten massiv erhöht.
Durch den Umstand, dass die Vorbehandlung des Restabfalls in der mechanisch-biologischen Restabfallbehandlung (MBA) überwiegend nur mehr zur Trocknung des Abfalls als Basis für eine effizientere thermische Verwertung durchgeführt wurde, kam es im Jahr 2017 mit rd. 31.000 Tonnen abgelagerter Abfälle auf Massenabfalldeponien zu einem eklatanten Rückgang gegenüber den Vorjahren. Ende 2017 standen in der Steiermark zur Ablagerung von Rückständen aus der Massenabfalldeponien mit einer Restkapazität von rund 1,0 Mio. Kubikmeter zur Verfügung. Die vorhandenen Restkapazitäten reichen bei dieser Ablagerungsmenge noch für die nächsten 4 bis 5 Jahrzehnte aus.
Deponiestandorte
Standortgemeinde | Deponiebetreiber |
Frohnleiten | Gemeindebetriebe Frohnleiten GmbH |
St.Johann in der Haide | AWV Hartberg |
Judenburg | Stadtwerke Judenburg AG |
Eisenerz | Restmüllverwertungs-GmbH (RMVG) |
Liezen | AWV Liezen |
Halbenrain | A.S.A. Abfallservice Halbenrain GesmbH |
Tabelle: Massenabfalldeponien (EDM) - Stand: 31.12.2017
DI Dr. Kerstin Pfandl, A14 - Abfall- und Ressourcenwirtschaft, Tel.: (0316) 877-2157
Letzte Aktualisierung am 23. April 2019