Biogene Siedlungsabfälle - Biomüll und Grünabfälle
Abfallaufkommen und Mengenentwicklung
Getrennt zu sammelnde biogene Siedlungsabfälle sind kompostierbare Siedlungsabfälle, wie z. B. Küchen-, Garten-, Markt- oder Friedhofsabfälle.[1] Die getrennte Sammlung von biogenen Siedlungsabfällen ist in der Steiermark bereits seit 1990 gesetzlich verankert. Neben der Sammlung der biogenen Abfälle aus Haushalten und ähnlichen Einrichtungen über das Sammelsystem Biotonne bzw. die Grün- und Strauchschnittsammlung ist auch die Einzel- oder Gemeinschaftskompostierung zulässig. Die genauen Mengen an biogenen Abfällen, welche durch die Einzel- bzw. Gemeinschafskompostierung in Humus für die Haus-/Gemeinschaftsgärten umgewandelt werden, sind nicht bekannt. Die Schätzungen belaufen sich auf ca. 50.000 t/a mit abnehmender Tendenz.
Biogene Friedhofsabfälle stammen aus der Grab- und Grünraumpflege auf Friedhöfen. Das Aufkommen lag zuletzt bei etwa 0,5 kg/EW.a. Für 2022 sind Friedhofsabfälle nicht mehr separat ausgewiesen; die biogenen Abfälle von Friedhöfen werden nun den biogenen Siedlungsabfällen zugerechnet.
Die Entwicklung des Aufkommens von biogenen Abfällen aus Haushalten und ähnlichen Einrichtungen, unterteilt nach biogenen Abfällen, die über die Biotonne gesammelt und abgeführt werden, Grünschnitt und biogene Friedhofsabfälle, ist in der Abbildung dargestellt. Dem allgemeinen Trend folgend war das Aufkommen zuletzt rückläufig und erreichte in der Steiermark im Jahr 2022 in Summe 105 kg/EW.a. Österreichweit lag das durchschnittliche Aufkommen mit 121 kg/EW im Jahr 2022 deutlich darüber.
1) Vgl. § 4 Abs. 4 Zif. 2 StAWG 2004.
Ing. Dipl. Wirt. Ing. (FH) Thomas Schlauer, A14 - Abfall- und Ressourcenwirtschaft
Letzte Aktualisierung am 6.12.2024