Abfallsammlung - Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Bei der umweltgerechten Sammlung und Aufarbeitung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten hat die Steiermark bereits im Jahr 1995 österreichweit Pionierarbeit geleistet und ausgehend von Pilotprojekten in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, den Abfallwirtschaftsverbänden und der privaten Entsorgungswirtschaft die flächendeckende getrennte Sammlung sichergestellt. Das Land Steiermark hat dazu auch erhebliche finanzielle Mittel in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Information und Schulung, wissenschaftliche Begleitung und Adaptierung von Sammelstellen zur Verfügung gestellt.
Diese in der Steiermark vorhandene Infrastruktur wurde mit 13. August 2005 in die nach den Vorgaben der WEEE-Richtlinie (WEEE = Waste Electric and Electronic Equipment) und der nationalen Elektroaltgeräteverordnung einzurichtenden Sammelsysteme der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten integriert.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushalten werden in fünf Sammel- und Behandlungskategorien (Großgeräte, Kühl- und Gefriergeräte, Bildschirmgeräte einschließlich Bildröhrengeräte, Kleingeräte, Gasentladungslampen) über die bestehenden Altstoffsammelzentren und Problemstoffsammelstellen der Gemeinden, über die Bezirkssammelstellen der Hersteller und beim Letztvertreiber (Handel) getrennt erfasst. Die Rücknahme beim Letztvertreiber erfolgt ausschließlich „Zug um Zug“ bei Kauf eines gleichartigen Neugerätes und beschränkt sich auf Betriebe mit einer Verkaufsfläche von mehr als 150 [m²].
Die Rücknahme des (der) Altgeräte(s) erfolgt für den Letztverbraucher bei allen genannten Sammelstellen unentgeltlich, wobei die Kosten für die Sammlung und Behandlung der aktuell anfallenden Altgeräte unabhängig von der gleichzeitigen Rückgabe eines Altgerätes auf den Kaufpreis aller Neugeräte aufgerechnet werden. Die dabei verwendeten Sammelbehälter orientieren sich an der Anforderung, dass die Geräte nicht beschädigt werden dürfen, um eine spätere Schadstoffentfrachtung (Demontage schadstoffhältiger Bauteile) nicht zu erschweren bzw. um zu verhindern, dass die enthaltenen Schadstoffe bei Lagerung und Transport freigesetzt werden.
Informationen:
Weiterführende Informationen:
- Neue Anforderungen an die Behandlung von Lampen mit 1. Juli 2006
- Zuordnung von elektrischen Speicherheizgeräten (Nachtspeicheröfen) nach der Elektroaltgeräte-Verordnung
- Diplomarbeit: EAG-Entsorgung in der Steiermark - 2004
- Jährliche Meldung über die Sammlung und Meldung von Elektroaltgeräten - Meldefrist: 10. April gm. Elektroaltgeräteverordnung