Abfallbehandlung - Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Elektro- und Elektronik-Altgeräte sind entsprechend den Vorgaben der Abfallbehandlungspflichten-VO, BGBl. II Nr. 459/2004, bzw. nach den Vorgaben der Ö-NORM S 2106 (Ausgabedatum: 2005.09.01) nach einer manuellen Schadstoffentfrachtung (Demontage schadstoffhaltiger Bauteile wie Kondensatoren, Quecksilberschalter etc.) primär stofflich zu verwerten. Dabei erfolgt die Schadstoffentfrachtung bestimmter Elektrogroßgeräte (z.B. Waschmaschinen) bereits in den Altstoffsammelzentren (ASZ).
Alle anderen Elektro- und Elektronik-Altgeräte werden entsprechend den Anforderungen der Sammelgruppen (Großgeräte, Kleingeräte, Bildschirmgeräte, Kühlgeräte, Leuchtstoffröhren) von berechtigten Abfallbehandlern verarbeitet.
Bereits vor Inkrafttreten der Elektroaltgeräteverordnung (BGBl. II Nr. 121/2005 vom 13.08.2005) wurden in der Steiermark wesentliche Vorleistungen zur Sammlung und Verwertung von Elektro-Altgeräten erbracht. In Zusammenarbeit von sozialökonomischen Betrieben mit steirischen Abfallwirtschaftsverbänden und/oder privaten Entsorgungsunternehmen, wurden Elektro- und Elektronik-Altgeräte gesammelt und fachgerecht aufgearbeitet. So hat beispielsweise der Abfallwirtschaftsverband Feldbach gemeinsam mit dem sozialökonomischen Betrieb CHAMÄLEON ein Umwelt- und Sozialprojekt gegründet.
Weitere Initiativen sind die
- RepaNet - Reparatur Netzwerk Österreich
Verein zur Förderung der Ressourcenschonung und der Beschäftigung im Umweltbereich - pro mente steiermark GmbH - Projekt "re.use - electro"
Recycling - Reparatur - Verkauf von Haushalts- und Elektrogeräten