Behandlung - kommunaler Klärschlamm
Klärschlamm enthält als Wertstoffe in der Trockenmasse ca. 27% Kohlenstoff (Energieinhalt), durchschnittlich ca. 4,5% Stickstoff und 2,4% Phosphor (Pflanzennährstoffe) sowie einige Mineralstoffe (z.B. Kalzium und Magnesium.
Eine Verwertung von Klärschlamm kann daher entweder
- durch Verbrennung (thermische Verwertung) oder
- durch Nutzung zu Düngezwecken (vor allem zur Phosphatdüngung) in der Landwirtschaft erfolgen. Auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen (sog. „Landschaftsbau") kann Klärschlamm ausschließlich in kompostierter Form (Kompost gemäß Kompostverordnung) zur Düngung bzw. zum Humusaufbau eingesetzt werden.
Da im Klärschlamm auch Schadstoffe (z.B. Schwermetalle und hormonell aktive Substanzen) enthalten sind, kann die direkte Aufbringung von Klärschlamm auf Böden auch problematisch sein. In der Steiermark ist die Verwertung von Klärschlamm in der Landwirtschaft daher nur unter Einhaltung der folgenden bodenschutzgesetzlichen Regelungen zulässig:
- Steiermärkisches Landwirtschaftliches Bodenschutzgesetz, LGBl. Nr. 66/1987, idF LGBl. Nr.8/2004
- Steiermärkische Klärschlammverordnung 2007, LGBl. Nr. 89/2007.
Nähere Informationen über die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm sind am Agrarserver des Landes Steiermark verfügbar.
Gemäß Kompostverordnung, BGBl. II Nr. 292/2001, kann aus kommunalem Qualitätsklärschlamm (SNR 92201 gemäß ÖNORM S 2100) Qualitätsklärschlammkompost bzw. aus kommunalem Klärschlamm (SNR 92212 gemäß ÖNORM S 2100) Kompost gemäß Kompostverordnung hergestellt werden. Die zur Kompostierung eingesetzten Klärschlämme müssen die Schwermetallgrenzwerte gemäß Anlage 1, Tabellen 2b und 2c der Kompostverordnung einhalten.
Der kompostierte Klärschlamm verliert nach Durchlaufen bestimmter Prozesse und Nachweis bestimmter Outputqualitäten die Abfalleigenschaft am Ende, sofern alle Gegebenheiten und Voraussetzungen nach der Kompostverordnung erfüllt werden.
Klärschlamm, welcher nicht zur Verwertung geeignet ist, wird entweder nach einer entsprechenden Vorbehandlung (mechanisch-biologische Abfallbehandlung - MBA) deponiert oder in geeigneten Verbrennungsanlagen thermisch behandelt.