Baurestmassendeponien
Ablagerung von Baurestmassen
Baurestmassen: Mineralischer Bauschutt und Betonabbruch
Durch den Einsatz von Brechern und Sieben kann aus mineralischem Bauschutt (Mauerwerk, Betonabbruch, etc.) wieder wertvoller Rohstoff gewonnen werden. Ziegelbruch wird als recyclierter Ziegelsand bzw. als Ziegelsplitt als Zuschlagsstoff für die Produktion von Mauerwerksteinen, Beton und Leichtbeton eingesetzt.
Aufbereiteter Hochbau-Ziegelabbruch wird ebenfalls als Zuschlagstoff für Stabilisierungen, Füllungen, Schüttungen und Estriche verwendet. Hochbauabbruch wird zu Hochbausand sowie zu Hochbausplitt aufbereitet und für stabilisierte Schüttungen, stabilisierte Künettenverfüllungen, Bauwerkshinterfüllungen und für den Sportplatzbau wieder verwendet. Aufbereitete mineralische Baurestmassen finden Verwendung u.a. für Schüttungen, Künetten- und sonstige Verfüllungen.
Deponiestandorte
16 Baurestmassendeponien stehen mit 01.01.2018 in der Steiermark zur Verfügung.
Standortgemeinde |
Betreiber von Baurestmassendeponien |
Hitzendorf | Granit Bauunternehmung GmbH. |
St. Marein im Mürztal | Granit Bauunternehmung GmbH. |
Teufenbach-Katsch | Brem Bau GmbH |
Gaishorn am See | Gebrüder Haider Bauunternehmung GmbH |
Gamlitz | BRS Bau- und Altstoffrecycling Süd GmbH |
Rosental an der Kainach | Mülldeponie Karlschacht Errichtungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H. |
Hartl | Ing. Manfred Weitzer Bau GmbH |
Fohnsdorf | Knittelfelder Bauschutt-Recycling-Gesellschaft m.b.H. |
Kobenz | Knittelfelder Bauschutt-Recycling-Gesellschaft m.b.H. |
Langenwang | PORR Bau GmbH |
Bad Mitterndorf | Obersteirische Umweltservice GmbH |
Niklasdorf | Huber Warenhandel und Transport GmbH |
Hartberg | Abfallwirtschaftszentrum der Stadtwerke Hartberg |
Frohnleiten | Stadtgemeinde Frohnleiten Abfall- Behandlungs und Entsorgungszentrum |
Ehrenhausen an der Weinstraße | Recycling Center Retznei GmbH |
Thal | BRM-Recycling GmbH |
Tab.: Baurestmassendeponien (EDM) - Stand: 31.12.2017
Ablagerung von Bodenaushub bzw. Baurestmassen ist ALSAG-pflichtig!
Das Ablagern von Abfällen und damit auch das Ablagern von Bodenaushub bzw. Baurestmassen unterliegt der Beitragspflicht gemäß Altlastensanierungsgesetz. Als Ablagern gilt definitionsgemäß
- das das Einbringen von Abfällen in einen Deponiekörper, auch wenn damit deponiebautechnische der andere Zwecke verbunden sind,
- das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung oder das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen zur Verwertung,
- das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen oder der Bergversatz mit Abfällen.
Der Altlastenbeitrag für Erdaushub, Baurestmassen oder gleichartige Abfälle aus der Produktion von Baustoffen sowie sonstige mineralische Abfälle, welche die Grenzwerte für die Annahme von Abfällen auf einer Baurestmassendeponie gemäß Deponieverordnung 2008 erfüllen beträgt gemäß § 6 des Altlastensanierungsgesetzes 9,20 Euro je angefangener Tonne.
DI Dr. Kerstin Pfandl, A14 - Abfall- und Ressourcenwirtschaft, Tel.: (0316) 877-2157
Letzte Aktualisierung am 12. Mai 2016