Holzabfälle:
Die jeweiligen Entsorgungs-/Verwertungswege sind in Abhängigkeit der Altholzqualität festzulegen. Unbehandeltes Altholz kann einer stofflichen Verwertung zugeführt werden. Behandelte Holzabfälle sind in thermischen Anlagen zu verwerten bzw. zu beseitigen.
Metallabfälle:
Metallabfälle werden dem Schrotthandel zur stofflichen Verwertung (Wiederaufschmelzung) rückgeführt.
Kunststoffabfälle:
Kunststoffabfälle (Kunststoffrohre, Dämmplatten, Styropor, usw.) werden möglichst sortenrein erfasst und können bei entsprechenden Qualitäten stofflich bzw. thermisch verwertet werden. Kunststoffverpackungen aus dem Baustellenbetrieb fallen in den Regelungsbereich der Verpackungsverordnung und können auch im „gelben Sack“ gesammelt werden.