Chemisch-/physikalische Abfallbehandlung (CP)
Sonstige Abfallverwertung
Durch die Behandlung von Abfällen mit chemischen und / oder physikalischen Methoden können folgende Ziele erreicht werden:
- Rückgewinnung von Wertstoffen zur stofflichen Nutzung.
- Abtrennung von Schadstoffen aus wäßrigen Lösungen vor Einleitung in ein Kanalnetz.
- Erleichterung der thermischen Verwertung.
- Reduktion der Masse an zu deponierenden Abfällen.
- Reduktion des Gefährdungspotentials bzw. Immobilisierung von Schadstoffen vor einer Deponierung.
Beispiele dafür sind:
neutralisieren, fällen, extrahieren, reduzieren, oxidieren, verfestigen, desinfizieren, sortieren, eindampfen, trocknen, destillieren, sintern, schmelzen und verglasen.
Für die Praxis der chemisch-/physikalischen Behandlung gelten weiters folgende wesentliche Grundsätze:
- Durch die Behandlung darf es zu keiner Verlagerung der Schadstoffproblematik vom Abfall ins Abwasser kommen.
- Nicht verwertbare Reststoffe dürfen bei nachfolgender Ablagerung kein Gefährdungspotential für zukünftige Generationen darstellen. Dies gilt auch für die Verfestigung zu Deponierung.
- Brennbare Reststoffe sind in aufkonzentrierter, möglichst heizwertreicher Form thermisch zu behandeln oder thermisch zu verwerten.
- Getrennte Behandlungsbereiche für organische und anorganische Abfälle sind zumindest bis zur Entwässerung der Rückstände aus der Behandlung vorzusehen.
Dabei kann der Bereich der flüssigen Abfälle auf Grund der vorliegenden chemischen, physikalischen oder toxikologischen Eigenschaften im wesentlichen in zwei Kategorien unterteilt werden:
- Flüssige, feststoffhaltige und organisch belastete Abfälle, zum Beispiel Emulsionen, feststoff- und ölhaltige Wässer, Öl- und Benzinabscheiderinhalte, Rückstände aus Tankreinigung und ähnlich belastete Gewässer.
- Flüssige, feststoffhaltige oder feststofffreie anorganisch belastete gefährliche Abfälle, zum Beispiel Säuren oder Laugen, cyanid-, nitrid-, chromat- und schwermetallhaltige Abwässer und Dünnschlämme.