Landes-Abfallwirtschaftsplan Steiermark 2019
Das Planungsdokument der steirischen Abfall- und Ressourcenwirtschaft.
Sowohl die Lebensgewohnheiten von Privatpersonen als auch wirtschaftliche Aktivitäten lassen Abfälle entstehen. Oberstes Gebot ist die Vermeidung von Abfällen. Abfälle, die sich nicht vermeiden lassen, sind effizient zu nutzen oder, wenn deren Qualität dies nicht zulässt, möglichst schadlos zu beseitigen. Dabei stellt die Verbindung von Umweltschutz und sozial verträglichem Wirtschaftswachstum im Sinne einer zukunftsfähigen Entwicklung eine besondere Herausforderung dar. Die Steiermark befindet sich - dank des vorausschauenden und umsichtigen Einsatzes aller Akteure der steirischen Abfallwirtschaft seit Beginn der 1990er Jahre - heute in einer soliden Ausgangslage. Die getrennte Sammlung ist etabliert. Die Recyclingquote für Abfälle aus den steirischen Haushalten und ähnlichen Einrichtungen liegt bei 61 % (Bezugsdaten 2016), etwa 33 % dieser Abfälle werden der thermischen Verwertung zugeführt, und nur 0,7 % deponiert. Dies sind Spitzenwerte im Vergleich der europäischen Länder.
Dennoch muss sich die Abfallbewirtschaftung heute geänderten Anforderungen stellen. Die Zukunft der Abfallwirtschaft wird - auch auf Landesebene - in ihren Zielen durch die zunehmende Ressourcenknappheit und den voranschreitenden Klimawandel zur Neuausrichtung gefordert und in der praktischen Umsetzung durch eine zunehmende Rationalisierung und Digitalisierung bestimmt. Darüber hinaus stellen die demographische Entwicklung und ein sich änderndes Konsumverhalten insbesondere die Bewirtschaftung der Siedlungsabfälle vor neue Herausforderungen. Diese geänderten Anforderungen müssen auch in die abfallwirtschaftliche Planung einfließen.
Der Landes-Abfallwirtschaftsplan Steiermark 2019 soll als Zukunftskonzept den kontinuierlichen Weg zu einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft vorzeichnen. Er ist die Grundlage für die abfallwirtschaftliche Planung für die nächsten sechs Jahren auf Landesebene und verfolgt die folgenden strategischen Ansätze:
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Eine verbesserte Umsetzung der Abfallhierarchie. Die Abfallhierarchie gilt als das zentrale Element der Kreislaufwirtschaft. Besonderen Raum bei den Umsetzungsmaßnahmen nehmen hier die Abfallvermeidung, die Vorbereitung zur Wiederverwendung sowie die getrennte Sammlung als Grundlage für ein nachfolgendes hochwertiges Recycling ein.
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Innovation und technologische Entwicklung formen die Basis für eine ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft: Die Steiermark hat ihr innovatives Potenzial im Bereich der Umwelttechnologien bereits in der Vergangenheit gezeigt. Zahlreiche steirische Unternehmen sind im Umwelttechnikbereich Weltmarktführer, und Lehrstühle auf diesem Gebiet sind in Wissenschaftskreisen höchst anerkannt. Durch das Setzen neuer Impulse ist diese Vorreiterstellung der Steiermark weiter auszubauen und so die technischen Grundlagen für eine Weiterentwicklung zur Kreislaufwirtschaft zu sichern.
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Der Wandel zu einer klimaneutralen und umweltgerechten Kreislaufwirtschaft ist das Grunderfordernis für den Erhalt der Umwelt- und Lebensqualität und - im Sinne des im Abfallwirtschaftsgesetz verankerten Vorsorgeprinzips - konsequent weiter zu verfolgen.
Die Abfallwirtschaft ist im Sinn des Vorsorgeprinzips und der Nachhaltigkeit danach auszurichten, dass
- schädliche oder nachteilige Einwirkungen auf Mensch, Tier und Pflanze, deren Lebensgrundlagen und deren natürliche Umwelt vermieden oder sonst das allgemeine menschliche Wohlbefinden beeinträchtigende Einwirkungen so gering wie möglich gehalten werden,
- die Emissionen von Luftschadstoffen und klimarelevanten Gasen so gering wie möglich gehalten werden,
- Ressourcen (Rohstoffe, Wasser, Energie, Landschaft, Flächen, Deponievolumen) geschont werden,
- bei der stofflichen Verwertung die Abfälle oder die aus ihnen gewonnenen Stoffe kein höheres Gefährdungspotential aufweisen als vergleichbare Primärrohstoffe oder Produkte aus Primärrohstoffen und
- nur solche Abfälle zurückbleiben, deren Ablagerung keine Gefährdung für nachfolgende Generationen darstellt.
Dem liegt die folgende Abfall-Hierarchie zugrunde:
Abfallvermeidung - mit Beispielen
Vorbereitung zur Wiederverwendung
Recycling - stoffliche Verwertung
sonstige Verwertung - (z.B. energetische Verwertung)
Beseitigung - Ablagerung von Abfällen (Deponierung)
Die Steiermärkische Landesregierung hat gemäß § 5 Abs. 1 StAWG 2004 in der Sitzung am 3. Oktober 2019 den LandesAbfallwirtschaftsplan Steiermark 2019 beschlossen. Die Veröffentlichung im Internet ist mit 23. Oktober 2019 unter der Adresse www.abfallwirtschaft.steiermark.at erfolgt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
W i e d n e r