2001/331/EG
Umweltinspektion
2001/331/EG | vom 4. April 2001 |
ABl. L 118/41 vom 27.04.2001 |
Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Mindestkriterien für Umweltinspektionen in den Mitgliedstaaten |
Ziel:
Eine planmäßige, systematische Umweltinspektion zur konsequenteren Anwendung und Durchsetzung des EU-Umweltrechts. Das soll durch im Voraus erstellte Pläne für Umweltinspektionen, Besichtigungen vor Ort und Berichte darüber sichergestellt werden. Die Empfehlung gilt für nach EU-Recht genehmigungspflichtige Anlagen (zum Beispiel IPPC-Anlagen).
Auf Grundlage von Inspektionsplänen und -programmen werden relevante Betriebe (Anlagen, deren Emissionen nach EU-Vorschriften einer Genehmigung bedürfen) auf Einhaltung der Vorschriften überprüft und deren Auswirkungen auf die Umwelt überwacht.