Betriebe: Abfalltrennung in KFZ-Unternehmen
Abfälle richtig zuordnen!
Welcher Abfall muss wie entsorgt werden?
Bei Reparatur- und Servicearbeiten in KFZ Betrieben werden Betriebsflüssigkeiten wie zB. Motoröl, Bremsflüssigkeit gewechselt und es werden Fahrzeugteile wie zB. Ölfilter, Starterbatterien, Karosserieteile getauscht. Dabei entstehen gefährliche und nicht gefährliche Abfälle.
Diese Abfälle sind getrennt zu sammeln und in geeigneten Behältnissen zu lagern. Für gefährliche Abfälle ist ein entsprechend ausgestatteter Lagerraum (bautechnische Ausführung!) einzurichten.
Das Plakat „Abfalltrennung in KFZ Betrieben" wurde vom Referat Abfall- und Ressourcenwirtschaft der Abteilung 14 des Landes Steiermark (vormals FA19D) in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Steiermark erstellt. Auf diesem Plakat sind die wichtigsten Abfallarten abgebildet und können auch einer Schlüsselnummer und Abfallbezeichnung nach den Vorgaben der aktuellen ÖNORM S2100 (Abfallverzeichnis) zugeordnet werden.
Diese Zuordnung ist die Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Weitergabe an einen Abfallsammler. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass gefährliche Abfälle ausschließlich mit Begleitschein an einen Abfallsammler zu übergeben sind, der über eine Erlaubnis der Landesabfallbehörde nach §25 Bundesabfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) verfügt. Gefährliche Abfälle sind auf dem Plakat mit einem roten Rand gekennzeichnet!
Bei der Weitergabe von nicht gefährlichen Abfällen bestätigt der übernehmende Abfallsammler die Übergabe mit Lieferschein oder Wiegezettel. In diesem Fall muss der Abfallsammler seine Tätigkeit bei der Landesabfallbehörde gemeldet haben (Anzeigepflicht nach 24 AWG 2002).
Für alle Entsorgungsnachweise (Begleitscheine, Lieferscheine, Wiegezettel) besteht eine Aufbewahrungsfrist von 7 Jahren, wobei empfohlen wird, diese getrennt von anderen Aufzeichnungen am Firmenstandort aufzubewahren.
Für den Inhalt verantwortlich: Dipl.-Ing. Erich Gungl, Tel.Nr. +43 (0)316 / 877-4328.