Substrate
für den Einsatz in Biogasanlagen
Geeignete Substrate für die Biogasanlagen sind prinzipiell alle biogenen Stoffe außer Holz (Lignin). Die Abbaugeschwindigkeit der verwendeten Substrate bestimmt die notwendige Verweilzeit im Fermenter. In der "Richtlinie des Fachbeirates für Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz" (BMLFUW von 2001) werden die Rohstoffe nach der Nachvollziehbarkeit ihrer Herkunft und ihrem Belastungspotenzial mit Schadstoffen in folgende Gruppen eingeteilt:
- Gruppe 1: Substrate aus der inländischen landwirtschaftlichen Urproduktion
Dazu zählen Materialien, wie z.B. nachwachsende Rohstoffe, Wirtschaftsdünger, Fallobst, Ernterückstände, verdorbenes Saatgut, etc.
- Gruppe 2: Abfälle aus der Nahrungs-, Genuss- und Futtermittelindustrie
Der Ursprung und die Qualität dieser Abfälle sind verfahrensbedingt bekannt und nachvollziehbar. Beispiele für Substrate der Gruppe 2 sind Ölsaatrückstände, Trester, Schlempen, Vinasse, etc.
- Gruppe 3: Andere organische Abfälle
Sie stammen oft aus schwer nachvollziehbaren Quellen, so dass ihre Qualität von vornherein nicht bekannt ist und relativ großen Schwankungen unterliegen kann. Beispiele sind Speisereste, Inhalt der „Biotonne“, Klärschlamm, Fettabscheiderrückstände, Glycerin, etc.