Aerobe Behandlung (Kompostierung)
Schon 1990 wurde mit der Novelle des Steirischen Abfallwirtschaftsgesetz in der Steiermark als erstem Bundesland die getrennte Sammlung von biogenen Abfällen als so genannter Biomüll vorgeschrieben. Diese Maßnahme wurde mittlerweile zu einem fixen Bestandteil im Sinne der nachhaltigen Abfall- und Ressourcenwirtschaft.
Der Grundsatz der Kompostierung lautet "so dezentral wie möglich, so zentral wie unbedingt notwendig". Die Vorteile dieser Dezentralität sind vor allem kürzere Transportwege und dadurch geringere Umweltbelastung.
Mit Stand 31. Dezember 2017 waren in der Steiermark 37 kommunale und gewerbliche Kompostanlagen mit einer genehmigten Verarbeitungskapazität von rund 135.400 Tonnen pro Jahr in Betrieb. Darüber hinaus verarbeiten 35 Landwirte getrennt gesammelte Bioabfälle im Rahmen der landwirtschaftlichen Haus- und Wirtschaftskompostierung. Hier liegt die Verarbeitungskapazität bei rd. 54.200 Tonnen pro Jahr