Kompostierverfahren
Für die ordnungsgemäße Kompostierung von biogenen Abfällen und Klärschlämmen stehen gemäß der Richtlinie des Lebensministeriums „Stand der Technik der Kompostierung“ verschiedene Verfahren zur Verfügung, die, abhängig von der Verarbeitungsmenge, Art der Ausgangsmaterialien und den Standortbedingungen, zum Einsatz kommen.
Offene Systeme:
- Kompostsilo
- Offene Mietenkompostierung
- Überdachte Mietenkompostierung
Geschlossene Systeme:
- Eingehauste Mietenkompostierung
- Containerkompostierung
- Tunnelkompostierung
Offene Systeme finden ihre Anwendung sowohl im Rahmen der Einzel- und Gemeinschaftskompostierung, als auch im Rahmen der landwirtschaftlichen und gewerblichen Kompostierung, sofern es sich um geringe Verarbeitungsmengen und einen für die offene Kompostierung geeigneten Standort handelt. Wesentlich sind eine ausreichende Entfernung zu Siedlungsgebieten und ein aus emissions/imissionstechnischer Sicht geeigneter Standort.
Die häufigste Form ist die der offenen Mietenkompostierung, wobei die Mietenhöhe 1,5 – 2 m nicht überschreiten sollte. Höhere Mieten müssen zur Reduktion der Methanemission ca. alle 3 Tage umgesetzt werden.
Geschlossene Systeme kommen bei jährlichen Verarbeitungsmengen über ca. 3.000 Tonnen/Jahr, bei geruchsintensiven Ausgangsmaterialien und vor allem bei für die offene Kompostierung nicht geeigneten Standorten zum Einsatz. Bei den geschlossenen Verfahren ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen ein gewisser Mindestdurchsatz notwendig, da die maschinelle Ausstattung nicht beliebig verkleinert werden kann.Seitens der Emissionstechnik ist bei einer Anlage mit einer Verarbeitungskapazität von größer 3.000 Tonnen pro Jahr ein geschlossenes System zu bevorzugen bzw. bei Kompostierung im offenen System in jedem Fall eine Bestimmung zur Standorteignung vorzunehmen.