Mechanisch-biologische Abfallbehandlung (MBA)
Sonstige Abfallverwertung
Ziel der Behandlung ist heizwertreiche Fraktionen, verwertbare Metallfraktionen sowie Störstoffe abzutrennen und ein ablagerungsfähiges Deponiegut zu erzeugen, das den Kriterien der Deponieverordnung (BGBl. II Nr. 39/2008 i.d.g.F.) entspricht.
Die Grundlagen für eine mechanisch-biologische Abfallbehandlung wurden in der " Richtlinie für die mechanisch-biologische Behandlung von Abfällen" des BMLFUW von 01.03.2002 zusammengefasst. Neben Anforderungen an den Input (Eingangsmaterial) wurden in der Richtlinie auch die Anforderungen an die technische Ausstattung der Anlagen, sowie an die Ablufterfassung und -behandlung festgelegt.
Das Abfallwirtschaftsgesetz hat, im Zuge der Erlassung der Deponieverordnung, auf die Qualität der abzulagernden Abfälle Einfluss genommen. Abfälle sind demnach in möglichst reaktionsarmer Form zu deponieren, um ein daraus entstehendes Gefährdungspotential für nachfolgende Generationen gering zu halten. Für den Anteil an abbaubarem Kohlenstoff in abzulagernden Abfällen wurde daher ein Grenzwert des TOC-Wertes (Total Organic Carbon) von maximal 5 Masseprozent festgelegt.
Es dürfen also nur mehr Abfälle abgelagert werden, die einen TOC kleiner 5% aufweisen, ausgenommen Abfälle aus einer Mechanisch- Biologischen Abfallbehandlung, wenn deren oberer Heizwert weniger als 6.600 kJ/kg TS beträgt
Vorteile der mechanisch biologischen Abfallbehandlung:
- Reduzierung des Volumens
- Verringerung der Deponiegasbildung
- Verbesserung des Setzungsverhaltens
- Reduzierung der Reaktionsfähigkeit
Link: Die "Verfahrensschritte der mechanisch-biologischen Restabfallbehandlung"
Link: Umweltbundesamt