Deponieverordnung 2008 kundgemacht
Späte Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben betreffend die Ablagerung von Abfällen
Die Deponieverordnung 2008, in der Entwurfsphase Zankapfel zwischen Lebensministerium, Entsorgungswirtschaft und Bundesländern, wurde am 30. Jänner 2008 im BGBl. II Nr. 39/2008 kundgemacht.
Mit In-Kraft-Treten der Deponieverordnung 2008 am 1. März 2008 werden die entsprechenden Inhalte der Deponierichtlinie (1999/31/EG), der Richtlinie über Abfälle (2006/12/EG) und der Ratsentscheidung zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien (2003/33/EG) in nationales Recht umgesetzt. Verzögerungen bei der Umsetzung dieser Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft führten Ende 2006 bereits zu einem Mahnschreiben der Europäischen Kommission an das zuständige Ministerium.
Weit mehr als von der EU gefordert!
Mit der Deponieverordnung 2008 verfügt Österreich nunmehr über ein Regelwerk im Bereich der Abfalldeponierung, das weit über die EU-rechtlichen Mindesterfordernisse hinausgeht und in der täglichen Praxis wesentliche Änderungen für Anlagenbetreiber, Gutachter und Behörden mit sich bringt.
Als zentrale Neuerung ist das umfangreiche Abfallannahmeverfahren zu nennen, dessen Anforderungen im Anhang 4 ausführlich definiert sind. Weitere Änderungen betreffen u.a.
- die Neueinteilung der Deponieklassen,
- sowie die Aufnahme von Regelungen zur Umsetzung der Berichtspflichten im Wege des elektronischen Datenmanagements (EDM).
Bis zur vollständigen Umsetzung der weitreichenden Bestimmungen bis längstens 1. Jänner 2012, wurden für bestehende Deponien gestaffelte Übergangsregelungen festgesetzt.
Verordnungstext
39/2008 |
Deponieverordnung 2008 - BGBl. II Nr. 39/2008 |
Grenzwerte für die Annahme von Abfällen |
|
Baurestmassen, bei denen für die grundlegende Charakterisierung keine |
|
Anforderungen an die Standsicherheit, an Dichtungs- und Entwässerungssysteme, |
|
Abfallannahme |
|
Besondere Untersuchungen gemäß den §§ 9, 14 und 15 |
|
Untertagedeponien - Sicherheitsbewertung für die Abfallannahme |
|
Vorgaben zum elektronischen Datenmanagement |
|
Berechnung von Sicherstellungen und Anforderungen an Testate gemäß § 48 AWG 2002 |