RL 2008/1/EG
IPPC (Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung)
RL 2008/1 | 15. Januar 2008 |
ABl. L 24/8 vom 29.1.2008 |
RICHTLINIE 2008/1/EG vom 15. Januar 2008 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung |
RL 2008/1 in konsolidierter Fassung vom 25.6.2009.
Zweck:
Festlegung von Vorgaben zur Erteilung von Betriebsgenehmigungen bestimmter Großanlagen und Überwachung der Auswirkungen durch den Betrieb solcher Anlagen.
Ziel:
Vermeidung und Verminderung von Emissionen und Abfällen aus Industrieanlagen und der Landwirtschaft in Luft, Wasser und Boden, um ein hohes Maß an Umweltschutz zu erreichen.
Vorhandene Berichte:
• Bericht über die Vollziehung der IPPC-Richtlinie in Österreich
• E-PRTR European Pollutant Release and Transfer Register
• Situation in der Steiermark
Diese IPPC-Richtlinie ist bis 7.1.2013 in nationales Recht umzusetzen und wurde durch die neue Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU ersetzt.