Aarhus Konvention
Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten
Aarhus Konvention
Die Aarhus-Konvention ist das am 25. Juni 1998 in der dänischen Stadt Århus unterzeichnete und am 30. Oktober 2001 in Kraft getretene UNECE Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.
Dieses Übereinkommen ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz zuschreibt.
Inhaltlich lässt sich die Aarhus-Konvention in drei Säulen gliedern:
1. Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über die Umwelt (Art. 4),
2. Beteiligung der Öffentlichkeit bei bestimmten umweltbezogenen Entscheidungen (Art. 6 - 8)
(siehe RL 2003/35/EG)
3. Zugang zu Gerichten bzw. Tribunalen in Umweltangelegenheiten (Art. 9).
Informationen der GD Umwelt
Informationen des BMK
Informationen des UBA
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