EU-Dienstleistungsrichtlinie
Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt
Verwaltungsvereinfachung für Unternehmen im EU-Raum
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie soll Erleichterungen für Unternehmerinnen und Unternehmer bringen, die Dienstleistungen im EU-Raum anbieten. Die Richtlinie war von den 27 Mitgliedstaaten bis zum 28. Dezember 2009 vollständig in nationales Recht umzusetzen.
- Richtlinie 2006/123/EG vom 12. Dezember 2006 über "Dienstleistungen im Binnenmarkt" (PDF)
- Bundesgesetz über die Erbringung von Dienstleistungen ( Dienstleistungsgesetz - DLG) - BGBl. I Nr. 100/2011
Die Dienstleistungsrichtlinie stärkt auch die Rechte von Dienstleistungsempfängern, die sowohl Verbraucher als auch Unternehmen sein können. Sie verbietet diskriminierende, auf der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz des Dienstleistungsempfängers beruhende Bedingungen wie zum Beispiel diskriminierende Tarife. Darüber hinaus legt sie Maßnahmen fest, mit denen die hohe Qualität der Dienstleistungen gefördert und Information sowie Transparenz in Bezug auf Dienstleistungserbringer erhöht werden.
Zentrale Anlaufstelle zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Steiermark
Die Einrichtung von "Einheitlichen Ansprechpartnern (EAP)" bei Behörden soll mit einer EU-weiten Behörden-Vernetzung mittels Internet-Portalen deutliche Verwaltungs-Vereinfachungen bringen. In Österreich werden die "EAP" von den Ländern gestellt.
Seitens des Landes Steiermark wurde dazu das Internet-Portal ( eap.steiermark.gv.at) eingerichtet, wo Dienstleister die Informationen zu rund 300 verschiedenen Behörden-Verfahren erhalten, die sie auch elektronisch abwickeln können, ohne sich an eine Vielzahl von Verwaltungsstellen zu wenden. Davon profitieren natürlich auch Inländer.
Die Mitgliedstaaten müssen die Verfahren und Formalitäten vereinfachen und ungerechtfertigte bzw. unverhältnismäßige Auflagen beseitigen, um
- dauerhafte Niederlassungen von Unternehmen in einem Mitgliedstaat die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen
erheblich zu erleichtern.
Informationsangebot des Landes Steiermark unter "www.eap.steiermark.gv.at"
Die einheitlichen Ansprechpartner (EAP) haben den Dienstleistungserbringern und -empfängern folgende allgemeine und aktuelle Informationen in klarer und leicht verständlicher Form sowie aus der Ferne und elektronisch leicht zugänglich zur Verfügung zu stellen:
- Informationen über die Anforderungen für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistung, die für im Bundesgebiet tätige Dienstleistungserbringer gelten, insbesondere über die dabei einzuhaltenden Verfahren und Formalitäten;
- Informationen über die Behörden, die für Verfahren betreffend die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistung zuständig sind;
- Informationen über
a) die Verfügbarkeit öffentlicher Register und Datenbanken über Dienstleistungserbringer und Dienstleistungen sowie
b) die Bedingungen des Zugangs zu diesen Registern und Datenbanken; - Informationen über Rechtsschutzeinrichtungen
a) gegen Entscheidungen der Behörden sowie
b) im Fall von Streitigkeiten zwischen Dienstleistungserbringern und -empfängern oder zwischen Dienstleistungserbringern; - Informationen über Stellen, die zwar keine Behörden sind, aber Dienstleistungserbringer oder ‑empfänger praktisch unterstützen, insbesondere die gesetzlichen beruflichen Vertretungen.
Quellen: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A9 - Referat "Europa und Außenbeziehungen"
Für den Inhalt verantwortlich: Günter Felsberger, A14 - Abfall- und Ressourcenwirtschaft