Umsetzung der "Abfallbilanzverordnung" in der Gemeinde
Meldung einer Kontaktperson
Ansprechperson: Dr. Günther Illitsch
Tel: (0316) 877-4392
Fax: (0316) 877-2416
E-Mail: guenther.illitsch@stmk.gv.at
Web: http://www.edm.steiermark.at/
Online Meldung
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin!
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Aufgrund der mit 01.01.2009 in Kraft getretenen Verordnung über Abfallbilanzen (BGBl. II Nr. 497/2008) sind alle Sammler und Behandler von Abfällen verpflichtet, Art, Menge, Herkunft und Verbleib von Abfällen elektronisch aufzuzeichnen und einmal jährlich eine Abfallbilanz an das Elektronische Datenmanagement des Bundes (EDM) unter www.edm.gv.at zu melden. Die Verpflichtung zur elektronischen Aufzeichnung besteht seit 1. Jänner 2010 und die erstmalige Abfallbilanzmeldung hat für das Jahr 2010 bis spätestens 15. März 2011 zu erfolgen.
Nachdem alle Gemeinden im Rahmen der Sammlung und die Abfallwirtschaftsverbände im Rahmen der Abfallbehandlung über die Abholung und Entgegennahme von Abfällen rechtlich verfügen, unterliegen diese hinsichtlich der von ihnen gesammelten und behandelten Abfälle der Abfallbilanzverordnung.
Ich darf Sie als Bürgermeister/in ersuchen, die mit der Abfallbilanzverordnung einhergehenden Aufgaben und Verpflichtungen in der Gemeinde klar zuzuordnen und die notwendigen Registrierungen im EDM (Rechtsperson, Standort, relevante Anlagen - Benutzerkennung) vorzunehmen.
Online-Meldung der Kontaktperson in der Gemeinde
Darüber hinaus ergeht seitens der FA19D das Ersuchen, eine Kontaktperson in der Gemeinde mittels Meldung über ein elektronisches Formular ( Rückmelde-Fax) namhaft zu machen.
Zur Unterstützung von Betrieben und Gemeinden hat das Land Steiermark seit März 2010 eine EDM-Servicestelle in der FA13A eingerichtet. Herr DI (FH) Bernd HAMMER (0316/877-2806) steht Ihnen dort als fachlich und technisch versierte Ansprechperson zur Verfügung.
EDM-Servicestelle: www.edm.steiermark.at
Sollten aus kommunaler Sicht weitergehende Schulungsmaßnahmen erforderlich sein, wird um Rückmeldung an die FA19D ersucht. Wir werden uns darum bemühen, den Gemeinden die erforderliche Unterstützung bei der Umsetzung der Abfallbilanzverordnung zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Fachabteilungsleiter!
Hofrat Dipl.-Ing. Dr. Wilhelm Himmel eh.