RL 2010/75/EU
Industrieemissionen (Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung)
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24. November 2010 |
ABl. L 334/17 vom 17.12.2010 |
RICHTLINIE 2010/75/EG vom 24. November 2010 über die Industrieemissionen (Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) |
RL 2010/75/EWG in konsolidierter Fassung vom 6.1.2011.
Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) ist am 6.1.2011 in Kraft getreten und ersetzt sieben alte Richtlinien, wodurch die Rechtsvorschriften über Industrieanlagen vereinfacht und klarer gestaltet werden sollen.
In der Richtlinie "Industrieemissionen" wurden
• die IPPC-Richtlinie (2008/1/EG),
• die Großfeuerungsanlagen-Richtlinie (2001/80/EG),
• die Abfallverbrennungs-Richtlinie (2000/76/EG),
• die VOC-Richtlinie (Volatile Organic Compounds) (1999/13/EG) sowie
• drei Richtlinien betreffend die Titandioxid-Produktion (78/176/EWG, 82/883/EWG, 92/112/EWG)
zusammengefasst.
Zweck:
Festlegung von Vorgaben zur Erteilung von Betriebsgenehmigungen bestimmter Großanlagen und Überwachung der Auswirkungen durch den Betrieb solcher Anlagen.
Ziel:
Die IED (Industrial Emissions Directive) Richtlinie hat die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung infolge industrieller Tätigkeiten zum Inhalt. Sie sieht Vorschriften zur Vermeidung und, sofern dies nicht möglich ist, zur Verminderung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden und zur Abfallvermeidung vor, um ein hohes Schutzniveau unter dem Einsatz bester verfügbarer Techniken für die Umwelt insgesamt zu erreichen.
Vorhandene Berichte:
Die neue Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU ist von den Mitgliedstaaten bis zum 6. Januar 2013 in nationales Recht umzusetzen.