Zuordnung von elektrischen Speicherheizgeräten
(Nachtspeicheröfen) nach der Elektroaltgeräte-Verordnung
Aktuelle Information zur Sammlung von elektrischen Speicherheizgeräten:
Elektrische Speicherheizgeräte, die nicht baulich mit dem Gebäude verbunden sind (d.h. nicht eingemauert oder mit vom Hafner gesetzten Kacheln verkleidet sind) unterliegen der Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO, BGBl. II Nr. 121/2005) und sind der Gerätekategorie - Haushaltsgrossgeräte (elektrische Heizgeräte) zuzuordnen!
Eine Befestigung mit Dübel und Schrauben bzw. der Anschluss mit Elektroklemmen (kein Stecker) ist nicht als bauliche Verbindung zu sehen!
Dies bedeutet, dass ein Großteil der anfallenden Geräte (Standgeräte) unter die EAG-VO fallen und ohne Kosten in die dafür vorgesehenen Sammelstrukturen eingebracht werden können. Die Finanzierung der Sammlung und Entsorgung erfolgt über bei Verkauf von neuen Elektro- und Elektronikgeräten von der Herstellern eingehobene Beiträge.