Autoteileverwertung
Abfallrahmenrichtlinie
Die Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 wurde mit dem Bundesabfallwirtschaftsgesetz 2002 idF. BGBl. I Nr. 9/2011 in nationales Recht umgesetzt. Folgende Abfallhierarchie liegt den Rechtsvorschriften im Bereich der Abfallvermeidung und -bewirtschaftung als Prioritätenfolge zugrunde: Vermeidung > Vorbereitung zur Wiederverwendung > Recycling > sonstige Verwertung, z.B. energetische Verwertung, Beseitigung.
Bei Anwendung der Abfallhierarchie treffen die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Förderung derjenigen Optionen, die insgesamt das beste Ergebnis unter dem Aspekt des Umweltschutzes erbringen.
Altfahrzeugerichtlinie - Altfahrzeugeverordnung
In der Richtlinie 2000/53/EG über Fahrzeuge des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 sind Maßnahmen festgelegt, die vorrangig auf die Vermeidung von Fahrzeugabfällen und darüber hinaus auf die Wiederverwendung, das Recycling und andere Formen der Verwertung von Altfahrzeugen und ihren Bauteilen zur Verringerung der Abfallbeseitigung sowie auf eine Verbesserung der Umweltschutzleistung aller in den Lebenskreislauf von Fahrzeugen einbezogenen Wirtschaftsbeteiligten und insbesondere der unmittelbar mit der Behandlung von Altfahrzeugen befassten Wirtschaftsbeteiligten abzielen.
Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte mit der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von Altfahrzeugen (Altfahrzeugeverordnung) am 6. November 2002, BGBl. II Nr. 407/2002.
Mit der Altfahrzeugeverordnung 2002 idgF. werden neben den rechtlichen Vorgaben, zB. Stoffverbote bei der Herstellung von Fahrzeugen (die Verwendung von Blei, Quecksilber, Kadmium und sechswertigen Chrom ist bis auf wenige Ausnahmen verboten) oder Festlegung von Wiederwendungs- bzw. Verwertungsquoten auch „Technische Mindeststandards für die Lagerung und Behandlung von Altfahrzeugen“, festgelegt. Die Stoffverbote wurden direkt von der Altfahrzeugrichtlinie übernommen.
Die Auto(teile)verwertung
Der Schrotthandel hat ursprünglich den gesamten Bereich der Sammlung und Behandlung von alten und verunfallten Autos abgedeckt. Für den Schrotthandel war in erster Linie der Metallanteil der Fahrzeuge gefragt. Der Zweck des Betriebes war somit die Rückgewinnung von Schrotten und nicht die Zerlegung von Fahrzeugen, um daraus Bauteile zu gewinnen. In den 1960iger und 1970iger Jahren haben einige Unternehmer die wirtschaftlichen und umweltrelevanten Vorteile, die sich durch eine schonende Sammlung, Beförderung und Behandlung von Altfahrzeugen ergeben, erkannt.
Derzeit sind in der Steiermark 34 Auto(teile)verwerter aktiv tätig (Quelle: Wirtschaftskammer Steiermark). Die Auto(teile)verwerter sind ein wesentlicher Bestandteil bei der Verwertung von Alt- und Unfallfahrzeugen. Mit der fachgerechten und schonenden Demontage sowie einer fachkundigen Aufbereitung werden den Kunden gereinigte und geprüfte Ersatzbauteile für eine zeitwertgerecht Reparatur ihres Fahrzeuges zur Verfügung gestellt.
Von den im Jahr 2011 in Österreich verwerteten Altfahrzeugen (67.384 Tonnen) wurden 98% der Gesamtmasse stofflich bzw. energetisch verwertet und nur 2% beseitigt (deponiert).
Download: Statusbericht zur Auto(teile)verwertung 2011 in der Steiermark
von Franz Zlodnjak (A14) veröffentlicht am 01.10.2013