7. Aktionsprogramm für die Umwelt
Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten
Europäische Umweltpolitik bis Ende 2020 festgelegt!
Seit 1974 legt die Europäische Union ihre umweltpolitischen Ziele in Umweltaktionsprogrammen (UAP) fest. Diese bilden den Rahmen der europäischen Umweltpolitik.
Das 7. Umweltaktionsprogramm ( 7. UAP) wurde am 29.11.2012 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen und am 20. November 2013 von Rat und Parlament unterzeichnet. Es legt den strategischen Rahmen für die europäische Umweltpolitik bis 31.12.2020 fest und entwirft darüber hinaus eine Vision für die Zeit bis 2050. Im Wesentlichen basiert das Aktionsprogramm auf den nachfolgenden Dokumenten:
- EU 2020-Strategie:
EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum - KOM(2010) 2020 endg) - Biodiversitätsstrategie:
Lebensversicherung und Naturkapital: Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020 - KOM(2011) 244 endg - Ressourceneffizienz-Roadmap:
Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa - KOM(2011) 571 endg | Website - Low Carbon Roadmap:
Fahrplan für einen Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050 - KOM(2011) 112 endg
Die 9 prioritären Ziele des 7. Umweltaktionsprogrammes!
- Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU
- Übergang zu einem ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftssystem
- Schutz der europäischen Bürger vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität
- Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU
- Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik
- Sicherung von Investitionen für Umwelt- und Klimapolitik und angemessene Preisgestaltung
- Verbesserung der Einbeziehung von Umweltbelangen und der Politikkohärenz
- Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU
- Verbesserung der Fähigkeit der EU, wirksam auf regionale und globale Umwelt- und Klimaprobleme einzugehen
Diesen neun Zielen sind 60 Maßnahmen zugeordnet.
Das Programm stützt sich auf das Verursacherprinzip, das Vorsorgeprinzip und die Vorbeugung sowie den Grundsatz der Beseitigung von Verunreinigungen an der Quelle.
Überwachung der Programmumsetzung!
Die Kommission wird dafür Sorge tragen, dass die Umsetzung des Programms über den regulären Monitoringprozess der Strategie Europa 2020 überwacht wird. Das Programm wird vor 2020 einer Bewertung unterzogen, die sich insbesondere auf den Umweltzustandsbericht der Europäischen Umweltagentur (EUA) stützt.
Zur Überwachung der im Hinblick auf die prioritären Ziele erreichten Fortschritte werden u. a. die Indikatoren herangezogen, anhand deren die Europäische Umweltagentur den Zustand der Umwelt überwacht, sowie diejenigen, mit denen die Durchführung bestehender umwelt- und klimabezogener Ziele und Rechtsvorschriften (einschließlich Klima und Energieziele, Biodiversitätsziele und Ressourceneffizienz-Meilensteine) überwacht wird.
Zusätzliche Indikatoren zur Messung der allgemeinen Fortschritte beim Übergang zu einer ressourceneffizienten europäischen Wirtschaft und Gesellschaft und seines Beitrags zu Wohlstand und Lebensqualität werden im Rahmen des Fahrplans für ein ressourcenschonendes Europa in Absprache mit den Interessenträgern entwickelt.