Novelle Bundesbeschaffungsgesetz: Best- statt Billigstbieter
bessere Chancen für regionale Anbieter
Umsetzung ab März 2016
Die regionale Herkunft von Produkten ist ein wesentlicher Aspekt der Nachhaltigkeit. Mit der Novelle des Bundesvergabegesetzes vom Dezember 2015 wurde auch der Lebensmittelbereich in das Bestbieter-Prinzip miteingebunden. Ab dem 1. März 2016 sind öffentliche Einrichtungen daher verpflichtet in der Beschaffung von Lebensmitteln das Bestbieterprinzip anzuwenden.
Neben dem Preis sind auch Qualitätsregelungen bei Agrarerzeugnissen, genau dargelegte Produktionsbedingungen wie Gentechnikfreiheit, Bio, Haltungs- und Tierschutzbestimmungen sowie Umweltkriterien wie Treibhausgasemissionen für die Vergabe entscheidend.
Die betroffenen Lebensmittel wie Fleisch, Kuhmilch, Butter, Eier, Gemüse und Obst geben damit eine gute Chance heimische Betriebe zu stärken. Für die Konsumenten liegt der Vorteil darin, sichere, regionale und qualitativhochwertige Produkte zu bekommen.