Sammlung und Behandlung von Abfällen, die mit dem "Corona-Virus" verunreinigt sind.
Eine aktuelle Information der steirischen Abfallwirtschaft!
Nach der Fachinformation des Referates Sanitätsdirektion - Gesundheitswesen ist für Abfälle, die in Haushalten anfallen und mit dem Corona-Virus verunreinigt sein könnten, kein höheres Infektionsrisiko anzunehmen, als auch für andere Abfallfraktionen (z.B. Restmüll) grundsätzlich gilt! Daher sind aktuell keine besonderen Vorkehrungen für die Abfallsammlung aus Haushalten erforderlich.
Diese Feststellungen gelten auch für haushaltsähnliche Abfälle aus anderen Einrichtungen, wie z.B. Arztpraxen, Pflege- und Betreuungseinrichtungen.
Bezüglich der Einstufung von Abfällen, welche üblicherweise nicht in Haushalten anfallen (z.B. spezielle Schutzausrüstungen, Untersuchungsbehälter/Laborausstattung, Abstrichmedien wie Nasen-Rachen-Tupfer, Swabs aus speziellen Untersuchungsräumen oder Isolierstationen) beachten Sie bitte die aktuellen Informationen des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ( Entsorgung von SARS-CoV-2 Abfällen (November 2020) und Information zum Umgang mit COVID-19 Abfällen (März 2020)).
Darüber hinaus steht Ihnen das Referat Abfall- und Ressourcenwirtschaft (Ansprechperson: DI Erich Gungl, abfallwirtschaft@stmk.gv.at bzw. erich.gungl@stmk.gv.at) gerne zur Verfügung.
Auf folgende Empfehlung wird hingewiesen:
Der von Infizierten stark verunreinigte Abfall (z.B. Papiertaschentücher, welche für die Entfernung von Nasensekret verwendet worden sind, oder auch benutzte Wundverbände) sind in kleineren Portionen in eigenen „reißfesten" Kunststoffsäcken zu sammeln. Diese sind fest zu verschließen und über die jeweils zur Verfügung stehenden Restmüllsammelbehälter zu entsorgen. Diese werden wie gewohnt entleert.
Fachinformation der Referates Sanitätsdirektion - Gesundheitswesen der Abteilung 8 des Landes Steiermark:
Aus humanmedizinischer Sicht ist Corona-bezogener Abfall (Schutzkleidung, Masken etc.) grundsätzlich jenem Abfall gleichzuhalten, der üblicherweise in den Restmüll entsorgt werden darf und kann. Dies gilt auch für von abgesonderten Personen stark „kontaminierten" Abfall wie z.B. Papiertaschentücher, welche für die Entfernung von Nasensekret verwendet worden sind, und dergleichen. Diese Zuordnung ist unabhängig vom Ort der Sammlung.
Was die Infektionsgefahr anlangt, die von diesem Restmüll ausgeht, so ist laut Angaben der Krankenhaushygiene jenes allgegenwärtige Risiko anzunehmen, das für alle Abfallfraktionen grundsätzlich gilt.
Pragmatisch gesehen empfiehlt es sich, den von abgesonderten Personen „kontaminierten" Restmüll in kleineren Portionen in eigenen kleineren „reißfesten" Restmüllsäcken zu sammeln, zu verschließen und so in die jeweils zur Verfügung stehenden Restmüllsammelbehälter zu entsorgen.
Laut Krankenhaushygiene besteht keine grundsätzliche Notwendigkeit, auf eine Mülltrennung (z.B. bei von abgesonderten kranken Personen berührte Plastikflaschen) zu verzichten. Sollte die Beibehaltung der Mülltrennung jedoch in einem Haushalt, in dem sowohl abgesonderte als auch andere Personen leben, eine zu große Herausforderung darstellen, kann natürlich auch der gesamte Hausmüll in den Restmüll entsorgt werden.
Was schließlich die Personen angeht, die im Bereich der mechanischen Zerkleinerung von Restmüll tätig sind, so ist für diese das Tragen jener persönlichen Schutzausrüstung erforderlich, die auch für den Umgang mit Restmüll vorgesehen ist.
Für alle abfallwirtschaftlichen Fragen steht das Referat Abfall- und Ressourcenwirtschaft gerne per E-Mail (abfallwirtschaft@stmk.gv.at) zur Verfügung.