Betrieb der steirischen Altstoffsammelzentren (ASZ) und Ressourcenparks
Eine aktuelle Information der steirischen Abfallwirtschaft!
Mit Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wurde zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 das Betreten öffentlicher Orte verboten und nur sehr restriktiv Ausnahmen formuliert. Daraus resultierend sollen nicht unbedingt erforderliche Entsorgungen jedenfalls vermieden werden.
Die Entscheidung über den Betrieb der steirischen Altstoffsammelzentren und Ressourcenparks obliegt den Betreibern/Innen (Gemeinden, Abfallwirtschaftsverbände, private Entsorgungswirtschaft). In diesem Sinne wäre auch ein eingeschränkter Teilbetrieb zur Minimierung der sozialen Interaktion und Gewährleistung der Entsorgung von Abfällen mit gefahrenrelevanten Eigenschaften beispielsweise Problemstoffen, Li-Ionen-Akkus oder ähnlichen möglich. Falls eine unaufschiebbare Dringlichkeit zur Abgabe von Abfällen besteht, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde oder bei ihrem Abfallwirtschaftsverband bzw. direkt beim Altstoffsammelzentren/Ressourcenpark.
Für alle abfallwirtschaftlichen Fragen steht das Referat Abfall- und Ressourcenwirtschaft gerne per E-Mail (abfallwirtschaft@stmk.gv.at) zur Verfügung.