Behörde
Leitfaden im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens
Arbeitsschritte
Auskunft für den Bauwerber / die Baubewerberin
Prüfung der Einreichunterlagen gem. § 32 Stmk. Baugesetz
Einbinden von technischen Sachverständigen (projektabhängig)
Prüfung der örtlichen Gegebenheiten (projektabhängig)
Bauverhandlung mit Lokalaugenschein abhalten (projektabhängig)
Bescheid (mit Auflagen) erstellen
Neophyten-Management
Der/ die Bürgermeister/in als Baubehörde erster Instanz erstellt den Bewilligungsbescheid und passt im Verfahren ggf. Auflagen spezifisch an das Vorhaben an.