COVID-19 Maßnahmen beim Frühjahrsputz 2021
"Der große steirische Frühjahrsputz" kann dieses Jahr nur unter Einhaltung aller geltenden COVID-19-Regelungen durchgeführt werden. Der Schutz der Gesundheit hat oberste Priorität! Die Projektpartner/innen bitten alle Mitwirkenden um Ihre Mithilfe bei der sicheren Umsetzung und Ihr Engagement für eine saubere, von Abfällen gereinigte Steiermark.
Corona-Regeln - Stand 19. Mai 2021:
Die Aktion "Der große steirische Frühjahrsputz" findet heuer aufgrund der Covid-19-Situation später als sonst, nämlich von 14.4. - 29.5.2021 statt. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in der Steiermark sind Abweichungen von diesem Zeitraum im Rahmen des "Frühjahrsputzes" nicht möglich.
Die COVID-19-Öffnungsverordnung und 1. Novelle zur COVID-19-Öffnungsverordnung sieht gewisse Lockerungen der COVID-19 Maßnahmen vor. Für den Frühjahrsputz besonders relevant sind:
§ 2.
(1) Beim Betreten öffentlicher Orte im Freien ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.
(2) Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten und eine Maske zu tragen.
§ 13.
(1) Zwischen 22.00 und 05.00 Uhr des folgenden Tages sind Zusammenkünfte nur zulässig, wenn daran höchstens vier Personen aus unterschiedlichen Haushalten teilnehmen. In diese Personenzahlen sind höchstens sechs minderjährige Kinder dieser Personen oder minderjährige Kinder, gegenüber denen diese Personen Aufsichtspflichten wahrnehmen, nicht einzurechnen.
(2) Zwischen 05.00 und 22.00 Uhr sind Zusammenkünfte nur zulässig, wenn
- daran in geschlossenen Räumen höchstens vier Personen aus unterschiedlichen Haushalten zuzüglich höchstens sechs Minderjähriger gemäß Abs. 1 teilnehmen, oder
- daran im Freien höchstens zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten zuzüglich höchstens zehn Minderjähriger gemäß Abs. 1 teilnehmen, oder
Der Frühjahrsputz ist dieses Jahr wieder zu einer schulbezogenen Veranstaltung erklärt worden. Die Bildungsdirektion Steiermark erlaubt schulbezogene Veranstaltungen im Klassenverband, die max. 1 Tag dauern. Somit sind Sammelaktionen von Schulen bei Einhaltung aller Corona Regelungen bis auf weiteres erlaubt. Es gelten die Vorgaben der Bildungsdirektion Steiermark.
Auf die weiteren Vorgaben der COVID-19 Öffnungsverordnung wird hingewiesen.
Die allgemein gültigen Corona-Regeln des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz müssen in jedem Falle eingehalten werden.
Organisatorische Hinweise
Wir wissen, dass sich viele Partner Konzepte überlegt haben, um den Frühjahrsputz coronakonform zu gestalten. Vielen Dank für Ihr Engagement! Damit dieser erfolgreich durchgeführt werden kann, sind folgende organisatorische Hinweise zu bedenken:
- Wir freuen uns über individuelle Sammlung von Familien und Privatpersonen (max. 10 Haushalte) bei Spaziergängen, Wanderungen oder als Ausflug ins Grüne. Bei Anmeldung auf unserer Homepage erhalten Sie Materialien wie Sammelsäcke, Gewinnkarten etc. Die Anmeldedaten werden an den jeweiligen Abfallwirtschaftsverband weitergegeben, und Sie werden direkt von diesem kontaktiert und erhalten weitere Informationen zum Ablauf.
- Falls ein gemeinsamer Sammeltag geplant ist, keine generelle Startzeit, sondern individuelles Abholen der Utensilien und individuelles Sammeln in Kleingruppen (max. 10 Haushalte); keine Treffen größerer Gruppen sind erlaubt.
- Für die Kleingruppen sind von den Organisatoren Kontaktlisten anzulegen, damit falls es zu einer Infektion kommt, ein Contact Tracing möglich ist.
- Bitte beachten Sie auch eine geeignete Ausrüstung beim Sammeln mit Handschuhen oder Greifzangen (siehe Bauanleitung) und festem Schuhwerk. Bitte vergessen Sie nicht auf FFP2-Masken bei der Materialabholung und -rückgabe.