Meldepflicht für Lebensmittelhändler
Änderung des Abfallwirtschaftsgesetz 2002
Eine Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes führt eine Meldepflicht für Händler ein: Sie müssen dem BMK künftig einmal im Quartal melden, wie viele Lebensmittel sie weggeworfen haben und wie viele Lebensmittel gespendet wurden.
Mit der bereits im Nationalrat beschlossenen Novelle, sind große Lebensmittelhändler und Supermarktketten ab einer Verkaufsfläche von 400 m2 oder fünf Verkaufsstellen, nun bei der unentgeltlichen Weitergabe und Entsorgung von Lebensmitteln einer Transparenzregelung verpflichtet. Dies betrifft rund 900 Unternehmen in Österreich.
Die Meldungen sollen vierteljährlich erfolgen, erstmals für das vierte Kalenderquartal 2023 bis zum 10. Februar 2024. Gemeldet werden muss die Masse aller Lebensmittel, die unentgeltlich zum menschlichen Verzehr weitergegeben wird sowie jene, die als Abfall entsorgt wird. Das BMK wird vierteljährlich einen Bericht über die Meldungen veröffentlichen.
Quelle: BMK