Gemeindestrukturreform 2015
Auswirkungen auf das Elektronische Datenmanagement - EDM
Infotag am 26. Juni 2014 für Gemeinde- und Verbandsvertreter/innen
Die Gemeindestrukturreform 2015 in der Steiermark hat große Auswirkungen auf das Elektronische Datenmanagement des Bundes. Durch die Gemeindefusionen kommt es zu einem Eingriff in die Stammdaten der Gemeinden, die im Elektronischen Register für Anlagen- und Personenstammdaten (eRAS) abgebildet sind. Dies hat unweigerlich Auswirkungen auf das bestehende Aufzeichnungs-, Bilanzierungs- und Meldesystem wie z.B. die Abfallbilanz- und Abfallnachweisverordnung.
Die aus den Gemeindefusionen entstehenden Gemeinden müssen neu angelegt, und die aufgelassenen Gemeinden stillgelegt werden. Darüber hinaus sind bestehende Standorte und Anlagen aus den stillzulegenden Gemeinden in die neuen Fusionsgemeinden zu übertragen. Damit bekommen alle Ebenen einer Gemeinde (Person, Standorte und Anlagen) eine neue Global Location Number (GLN) mit der die Herkunft und der Verbleib der Abfälle im EDM eindeutig identifiziert und dokumentiert wird. Betroffen davon sind gemeindeeigene Einrichtungen zur Sammlung von Elektroaltgeräten, Batterien und Alt- und Problemstoffen sowie Behandlungsanlagen wie z.B. Kompostanlagen und Bodenaushubdeponien. Wesentlich für eine einwandfreie technische und organisatorische Umsetzung ist die zeitgerechte Einbindung der Entsorgungswirtschaft als Partner und Auftragnehmer der Gemeinden.
Mit 1. Juli 2014 wurde die Änderung zum Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetz 2004 (StAWG 2004) vom Landtag Steiermark beschlossen und im Landesgesetzblatt 87/2014 mit 17. Juli 2014 kundgemacht. Ein wesentlicher Punkt der gegenständlichen Novelle zum StAWG 2004 betraf die Anpassung an die ab 01.01.2015 wirksame Gemeindestrukturreform. In diesem Zusammenhang waren die Regeln über die Abfallwirtschaftsverbände im § 14 den tatsächlichen Gegebenheiten ab 1. Jänner 2015 anzupassen und darüber hinaus Übergangsbestimmungen (§ 24a) aufzunehmen, um die mit der Gemeindestrukturreform verbundenen nicht unbeträchtlichen Auswirkungen auf die Abfallwirtschaftsverbände - auch in organisatorischer Hinsicht - ausreichend berücksichtigen zu können.
Im Zuge der Gemeindestrukturreform entstehen mit 01.01.2015 aus bisher 542 Gemeinden 287 neue Gemeinden.
Am 26. Juni 2014 wurde am eigens für Gemeinde- und Verbandsvertreter/innen ausgerichteten Informationstag zu abfallwirtschaftlich relevanten Fragen im Zusammenhang mit der Gemeindestrukturreform 2015 berichtet. Veranstaltet wurde dieser Infotag gemeinschaftlich von
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der A13 - Umwelt und Raumordnung und
Download: Kurzfassung der Auswirkungen der Gemeindestrukturreform iVm. auf das EDM
Download: FAQ - Kommunale Abfallwirtschaft in der neuen Gemeindestruktur 2015
Präsentationen
Zeit: | Vortrag |
09:30 Uhr | Auswirkungen der Gemeindestrukturreform auf die kommunale Abfallwirtschaft |
Block 1 |
Abfallrechtliche Auswirkungen durch die neue Gemeindestruktur Erlass: Inhaberrechte: § 64 AWG 2002 iVm. Gemeindestrukturreform |
Auswirkungen auf das elektronische Datenmanagement (EDM) und die damit verbundenen Aufzeichnungsverpflichtungen Günter Felsberger, A14 - Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit |
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Harmonisierung der Gebühren und der Abfuhrordnung HR Mag. Dr. Manfred Kindermann, A7 - Landes- und Gemeindeentwicklung |
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Vorgangsweise zur Harmonisierung der Abfuhrordnung und der Abfallgebühren Ing. Daniele List, ecoversum |