24.11.2020
Info-Pool: Fachbeitrag
Geordneter Rückbau gem. ÖNORM B 3151. Bei Objekten mit einem Brutto-Rauminhalt von größer 3.500 m³ und mehr als 750 t Bau- und Abbruchabfälle ist eine umfassende Schad- und Störstofferkundung von einer externen Fachperson oder Fachanstalt durchzuführen.