Behörde
Leitfaden im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens
Arbeitsschritte
- Auskunft für den Bauwerber / die Baubewerberin
- Prüfung der Einreichunterlagen gem. § 32 Stmk. Baugesetz
- Einbinden von technischen Sachverständigen (projektabhängig)
- Prüfung der örtlichen Gegebenheiten (projektabhängig)
- Bauverhandlung mit Lokalaugenschein abhalten (projektabhängig)
- Bescheid (mit Auflagen) erstellen
- Neophyten-Management
Der/ die Bürgermeister/in als Baubehörde erster Instanz erstellt den Bewilligungsbescheid und passt im Verfahren ggf. Auflagen spezifisch an das Vorhaben an.