Kosten, Erlöse und Gebühren
der kommunalen Abfall- und Stoffflusswirtschaft
Finanzielle Aufwendungen eines Haushalts
Ein durchschnittlicher steirischer Haushalt gibt in etwa 0,2 % seines Haushaltseinkommens für die Entsorgung der Abfälle aus. Die Finanzierung der Aufwendungen der kommunalen Abfallwirtschaft erfolgt dabei über
- Gebühren und Kostenersätze für die Abfuhr der Siedlungsabfälle,
- Entsorgungs- und Behandlungskosten, wie z.B. die Kosten für die Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Lizenzbeiträge),
- Erlöse aus der getrennten Sammlung von Altstoffen, wie z.B. Altpapier, Altmetalle etc. und untergeordnet aus allgemeinen Steuerleistungen, die z.B. der Abfallberatung und Bewusstseinsbildung zugute kommen.
Die Gestaltung der Gebühren ist im § 13 des Stmk. Abfallwirtschaftsgesetzes 2004 (StAWG 2004) geregelt. Demnach hat sich die Höhe der Gebühren nach den Zielen und Grundsätzen des StAWG 2004 zu orientieren. Die Gebühr kann bis zu einem Ausmaß festgelegt werden, bei dem der voraussichtliche Jahresertrag der Gebühr das doppelte Jahreserfordernis für Betrieb und Erhaltung der Einrichtungen und Anlagen nicht übersteigt.
Gemäß §13 Abs. 4 StAWG 2004 ist die Höhe der Gebühr nach bereitgestelltem Behältervolumen und der Anzahl der Entleerungen oder gewichtsbezogen zu berechnen (variable Gebühr), wobei in der Abfuhrordnung eine jedenfalls zu entrichtende Grundgebühr festzulegen ist. Für zusätzliche Leistungen bei der Abholung des Siedlungsabfalls kann ein gesonderter Kostenersatz verrechnet werden.
Die Gebühren- und Kostenersätze sind nach der Abfuhrordnung von der Gemeinde vorzuschreiben.
Die Entsorgungs- und Behandlungskosten sind abhängig von der Abfallart, dem Sammelsystem, dem Sammelintervall, der Anzahl der Sammelbehälter, den regionalen Strukturen, den Transportwegen und der Behandlungsart. Sie setzen sich konkret aus folgenden Komponenten zusammen:
- Abfallsammlung im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr
- Getrennte Sammlung von Altstoffen und biogenen Abfällen
- Getrennte Sammlung von Problemstoffen
- Abfallverwertung bzw. Abfallbehandlung
- Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Altstoffsammelzentren und Altstoffsammelinseln
- ASZ-Personal, einschließlich deren Aus- und Weiterbildung
- Maßnahmen für eine nachhaltige Abfall- und Umweltberatung
- Maßnahmen und Projekte zur Förderung einer nachhaltigen Abfall- und Stoffflusswirtschaft
- Schuldendienstleistungen für sachbezogene Darlehen
- Anteilige Verwaltungskosten der Gemeinde und des Abfallwirtschaftsverbandes
- Bildung von Instandhaltungs-, Erneuerungs-, und allfälligen Erweiterungsrücklagen
- Flurreinigungsaktionen und Beseitigung wilder Ablagerungen
Für eine Reihe von Abfallarten sind am Rohstoffmarkt Erlöse zu erzielen. Dadurch kann eine Reduzierung der Entsorgungskosten und damit eine Entlastung der Müllgebühren erreicht werden. Voraussetzung dafür ist die getrennte Erfassung der einzelnen Abfallfraktionen in den Altstoffsammelzentren (wie. z.B. Papier und Karton, Altmetalle, Autobatterien, Altspeiseöle und -fette ....).
Darüber hinaus kann im Rahmen der Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten ein Infrastrukturentgelt sowie für die Standplatzreinigung Entgelte bezogen werden.
Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 14 - Referat Abfall- und Ressourcenwirtschaft bietet dazu gemeinsam mit dem Gemeindebund Steiermark die Excel-Arbeitsmappe "Kosten- und Leistungsrechnung Abfallwirtschaft Steiermark" an. In dieser Arbeitsmappe ist als Grundlage für die aufsichtsbehördliche Genehmigung von Darlehensaufnahmen und Gebührenverordnungen auch ein Liquiditätsplan für die Finanzierung der Investitionen der nächsten 10 Jahre enthalten.