Europarechtliche Vorschriften zur Abfallwirtschaft
Maßnahmen in der Europäischen Union
In der Europäischen Union (EU) sind inzwischen nahezu alle Umweltbereiche durch Gemeinschaftsrecht erfasst. Dies gilt auch auf dem umfangreichen Gebiet der Abfallwirtschaft.
Vorgesehene Maßnahmen der EU für eine umweltfreundliche Abfallwirtschaft
Das Europäische Parlament strebt in der EU nachhaltigere Produkte und den Aufbau einer Kreislaufwirtschaft an, um Abfall zu reduzieren. Weitere Informationen finden Sie unter EU-Parlament - Kreislaufwirtschaft.
Wichtige Richtlinien und Verordnungen für den Bereich Abfallwirtschaft
Rechtsnorm | Titel / Bezeichnung der Rechtsnorm |
Abfallrahmenrichtlinie |
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Abfallverbringungsverordnung |
Altfahrzeugrichtlinie |
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Batterieverordnung |
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Deponierichtlinie |
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Einwegkunststoffrichtlinie |
Klärschlammrichtlinie |
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POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung |
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Richtlinie über die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle (PCB/PCT) |
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Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte |
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Quecksilberverordnung - Abfallbezogene Regelungen |
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Verpackungsrichtlinie |
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Verordnungen zum Ende der Abfalleigenschaft (Schrott, Bruchglas, Kupferschrott) |