Sperrmüll (sperrige Siedlungsabfälle)
Siedlungsabfälle sind gemäß § 2 Abs. 4 Z 2 AWG 2002 und § 4 Abs. 4 Z 1 StAWG 2004 Abfälle aus privaten Haushalten und andere Abfälle, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung den Abfällen aus privaten Haushalten ähnlich sind.
Sperrmüll: Sperrige Siedlungsabfälle (Sperrmüll, der wegen seiner Beschaffenheit weder in bereitgestellten Behältnissen noch durch die Systemabfuhr übernommen werden kann)