Medizinische Abfälle
Abfallaufkommen und Mengenentwicklung
- Mengenentwicklung - Altmedikamente
Abfallsammlung
- Sammlung und Behandlung medizinischer Abfälle - Merkblatt
- Sammlung von Altmedikamenten aus privaten Haushalten über die Sammeleinrichtungen (ASZ oder PSS) der Gemeinden und Abfallwirtschaftsverbände - Informationsblatt zur Festlegung einer einheitlichen Vorgangsweise
Abfallbehandlung
Definition "Medizinische Abfälle"
Als medizinische Abfälle werden Abfälle bezeichnet, die in Einrichtungen, die dem AIDS-Gesetz, Apothekengesetz, Ärztegesetz, Zahnärztegesetz, Hebammengesetz, Krankenanstalten-und Kuranstaltengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, den Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik(Schönheitspflege)-Gewerbetreibende, dem Blutsicherheitsgesetz oder Tierärztegesetz unterliegen, anfallen oder aus medizinischen und veterinärmedizinischen Versuchs-, Untersuchungs- und Forschungsanstalten stammen.
Sie unterteilen sich in folgende vier Hauptgruppen:
Gruppe 1 - Abfälle, die weder innerhalb noch außerhalb des medizinischen Bereiches eine Gefahr darstellen:
wie z.B. Restmüll (gemischte Siedlungsabfälle), Sperrmüll, Altpapier, Altglas, biogene Abfälle (z.B. Gartenabfälle) usw.. In dieser Abfallgruppe werden die Abfälle aus dem medizinischen Bereich zusammengefasst, die auch in jedem "normalen" Haushalt anfallen und in der Regel an die kommunale Abfallsammlung weitergegeben werden (Restmüllabfuhr, Altstoffsammelzentrum, Verpackungssammlung "gelbe Tonne", usw.)
Gruppe 2 - Abfälle, die nur innerhalb des medizinischen Bereiches eine Infektions- oder Verletzungsgefahr darstellen können, jedoch nicht wie gefährliche Abfälle entsorgt werden müssen:
Zusätzlich wird diese Gruppe unterteilt in:
- Abfälle ohne Verletzungsgefahr wie z.B. Wundverbände, Gipsverbände, Windeln, Einmalartikel (z.B. Tupfer, Handschuhe, Einmalspritzen ohne Kanüle, Katheter, Infusionsgeräte ohne Dorn) restentleerte Urinsammelsysteme und Infusionsbeutel oder Ähnliches, auch wenn diese blutig sind.
- Abfälle mit Verletzungsgefahr wie z.B. Kanülen und sonstige verletzungsgefährdende spitze oder scharfe Gegenstände, wie z.B. Lanzetten und Skalpelle.
- Nassabfälle wie z.B. nicht restentleerte, z.B. mit Absaugsekreten gefüllte Einwegsysteme, bei denen zu befürchten ist, dass durch Transport die Möglichkeit des Flüssigkeitsaustrittes gegeben ist.
- Körperteile und Organabfälle
Gruppe 3 - Abfälle, die innerhalb und außerhalb des medizinischen Bereiches eine Gefahr darstellen und daher in beiden Bereichen einer besonderen Behandlung bedürfen:
wie z.B. nicht desinfizierte mikrobiologische Kulturen oder mit gefährlichen Erregern behafteter Abfall. Diese Abfälle sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
Gruppe 4 - sonstige im medizinischen Bereich anfallenden Abfälle für die besondere Vorschriften zur Sammlung und Behandlung bestehen:
- Abfälle von Arzneimitteln
- Desinfektionsmittel
- Quecksilber und quecksilberhaltige Rückstände
- Fotochemikalien
- Laborabfälle und Chemikalienreste
- Versuchstiere und Kadaver von Tieren sowie Tierkörperteile
- Tierische Fäkalien
- Küchen- und Kantinenabfälle
- Elektro- und Elektronikaltgeräte